Landtagsabgeordneter Neubert stellt Anfrage wegen Hochwasserhilfen aufgrund eines Döbelner Briefes
Die Bürgerbewegung Neue Richtung hatte einen Brief an
drei Landtagsabgeordnete der Döbelner Region verschickt. Darin bat diese um
Hilfe für die Hochwasseropfer in Döbeln und Umgebung, die seit Monaten auf die
versprochene finanzielle Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank warten.
Die Anträge sind kompliziert und schwer verständlich, außerdem ist ihre
Bearbeitung für die Antragsteller extrem umständlich.
Der Landtagsabgeordnete Falk Neubert (Die Linke) nahm diesen
Brief zum Anlaß, der Landesregierung ein paar Fragen zu stellen – viel mehr
kann ein einzelner Abgeordneter ja ohnehin nicht zun.
Mittlerweile haben mir Gespräche mit Betroffenen gezeigt, daß die SAB sich immer noch schwertut mit den Zahlungen. Der Kampf geht also weiter...
Mittlerweile haben mir Gespräche mit Betroffenen gezeigt, daß die SAB sich immer noch schwertut mit den Zahlungen. Der Kampf geht also weiter...
Folgender Brief erreichte mich...
Hier die Fragen von F. Neubert...
Sehr geehrter Herr
Hanisch,
wir haben endlich eine
Rückmeldung der SAB auf Herrn Neuberts Fragen, welche er aufgrund Ihres
Schreibens an die SAB gestellt hat. Diese leite ich Ihnen hiermit weiter.
Die Antworten sind
sicherlich nur oberflächig, aber zumindest eine erste Auskunft. So ist jetzt
zumindest klar, dass Hochwasserschutzmaßnahmen mit gefördert werden, wenn
diese in Zusammenhang mit der Beseitigung von Schäden stehen.
Sollten Sie konkret
Kontakt zu Personen bzw. Unternehmen haben, die schon mehrere Monate auf
Auszahlung der Mittel warten, so teilen Sie diesen doch bitte mit, dass sie
sich an unsere Fraktion wenden sollen. Wir könnten dann bei der SAB nachfragen.
Für weitere Fragen
stehen wir Ihnen natürlich weiter zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Pester
(persönliche Mitarbeiterin)
MdL Falk Neubert
DIE LINKE. im Sächsischen
Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz
1
D-01067 Dresden
Hier die Fragen von F. Neubert...
Die Antwort der Sächsischen Aufbaubank war an die Mitarbeiterin von Falk Neubert gerichtet
Sie stellten der Sächsischen Aufbaubank im Namen Ihres
Abgeordneten Herrn Frank Neubert, MdL, folgende Fragen zum Thema
Hochwasserschäden 2013, speziell zur Verteilung der Fluthilfemittel in der
Region Döbeln. Wir antworten Ihnen wie folgt:
1.
Wie ist der aktuelle Stand der
Bearbeitung der Anträge?
Zurzeit sind im Freistaat Sachsen 84 Prozent aller bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
vollständig vorliegenden Anträge zur Richtlinie „Hochwasserschäden 2013“
entschieden.
Im Landkreis Mittelsachsen sind bei der SAB aktuell 430 Anträge
von Unternehmen, Privatpersonen und Vereinen eingegangen. Davon wurden 146 mit
einem Zuschussvolumen von ca. 11,1 Millionen Euro bewilligt. Etwa 3,9 Millionen
Euro konnten bereits ausgezahlt werden, da 42 Auszahlungsanträge eingereicht
wurden. Zur Auszahlung sind zusätzlich zum Antrag Originalrechnungen, die noch
nicht bezahlt sein müssen, und eine Aufstellung der abzurechnenden
Schadenspositionen einzureichen.
2.
Bis wann ist mit einem Abschluss
aller Anträge zu rechnen?
Gemäß den Vorgaben der Staatsregierung (Richtlinie
„Hochwasserschäden 2013“) können Anträge von Unternehmen, Privatpersonen und
Vereinen bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Aufgrund der zuvor
genannten Maßgabe aus der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 hängt der Abschluss
der Antragsbearbeitung zunächst vom Antragseingang ab. Alle eingehenden Anträge
werden unverzüglich bearbeitet.
3.
Des Weiteren wurden zu hohe
bürokratische Hürden bei der Antragsstellung bemängelt. Gibt es da seitens der
SAB Hilfestellungen für die Betroffenen und wenn ja, an wenn kann man sich da
konkret wenden?
Die
SAB bietet für die Antragsteller folgende Hilfestellungen an
§ Über die SAB-Hochwasserhotline 0351 4910-4966
können Fragen gestellt, Antragsunterlagen angefordert und persönliche
Beratungstermine vereinbart werden.
§ Vor-Ort-Beratungstage der SAB können bei Bedarf
über die Stadt Döbeln angefragt werden. Die Koordinierung übernimmt die Stadt.
§ Formulare und umfangreiche Informationen zur
Hochwasserbeantragung sind auf der SAB-Homepage www.sab.sachsen.de eingestellt.
4.
Ist es korrekt, dass nur
Wiederaufbaumaßnahmen gefördert werden und keine individuellen
Hochwasserschutzmaßnahmen, welche beim Wiederaufbau mit durchgeführt werden
könnten? Falls ja, warum wird das nicht mit gefördert?
Die
Richtlinie „Hochwasserschäden 2013“ fördert die Beseitigung der
hochwasserbedingten Schäden sowie den nachhaltigen Wiederaufbau. Zur
Nachhaltigkeit der Schadensbeseitigung wurde Folgendes vereinbart:
§ Ausgaben zur Vermeidung kommender Hochwasser-
/Unwetterschäden werden mit gefördert, sofern sich die Maßnahmen im Rahmen der
Schadensbeseitigung halten, d. h., dass die wiederhergestellten baulichen
Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen nicht im
Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang von den zerstörten oder
beschädigten Anlagen oder Einrichtungen abweichen. Präventive Maßnahmen sind
nicht förderfähig. (FAQ auf der SAB-Homepage www.sab.sachsen.de)
Mit
freundlichen Grüßen
Beate
Bartsch
Pressestelle
Sächsische
Aufbaubank – Förderbank –
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