Dienstag, 25. März 2014




Landtagsabgeordneter Neubert stellt Anfrage wegen Hochwasserhilfen aufgrund eines Döbelner Briefes



Die Bürgerbewegung Neue Richtung hatte einen Brief an drei Landtagsabgeordnete der Döbelner Region verschickt. Darin bat diese um Hilfe für die Hochwasseropfer in Döbeln und Umgebung, die seit Monaten auf die versprochene finanzielle Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank warten. Die Anträge sind kompliziert und schwer verständlich, außerdem ist ihre Bearbeitung für die Antragsteller extrem umständlich.
Der Landtagsabgeordnete Falk Neubert (Die Linke) nahm diesen Brief zum Anlaß, der Landesregierung ein paar Fragen zu stellen – viel mehr kann ein einzelner Abgeordneter ja ohnehin nicht zun.
Mittlerweile haben mir Gespräche mit Betroffenen gezeigt, daß die SAB sich immer noch schwertut mit den Zahlungen. Der Kampf geht also weiter...

 Folgender Brief erreichte mich...



Sehr geehrter Herr Hanisch,
wir haben endlich eine Rückmeldung der SAB auf Herrn Neuberts Fragen, welche er aufgrund Ihres Schreibens an die SAB gestellt hat. Diese leite ich Ihnen hiermit weiter.
Die Antworten sind sicherlich nur oberflächig, aber zumindest eine erste Auskunft. So ist jetzt zumindest  klar, dass Hochwasserschutzmaßnahmen mit gefördert werden, wenn diese in Zusammenhang mit der Beseitigung von Schäden stehen.
Sollten Sie konkret Kontakt zu Personen bzw. Unternehmen haben, die schon mehrere Monate auf Auszahlung der Mittel warten, so teilen Sie diesen doch bitte mit, dass sie sich an unsere Fraktion wenden sollen. Wir könnten dann bei der SAB nachfragen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich weiter zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Pester (persönliche Mitarbeiterin)


MdL Falk Neubert
DIE LINKE. im Sächsischen Landtag
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
D-01067 Dresden





Hier die Fragen von F. Neubert...
Die Antwort der Sächsischen Aufbaubank war an die Mitarbeiterin von Falk Neubert gerichtet


Sie stellten der Sächsischen Aufbaubank im Namen Ihres Abgeordneten Herrn Frank Neubert, MdL, folgende Fragen zum Thema Hochwasserschäden 2013, speziell zur Verteilung der Fluthilfemittel in der Region Döbeln. Wir antworten Ihnen wie folgt:



1.    Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung der Anträge?  

Zurzeit sind im Freistaat Sachsen 84 Prozent aller bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) vollständig vorliegenden Anträge zur Richtlinie „Hochwasserschäden 2013“ entschieden.

Im Landkreis Mittelsachsen sind bei der SAB aktuell 430 Anträge von Unternehmen, Privatpersonen und Vereinen eingegangen. Davon wurden 146 mit einem Zuschussvolumen von ca. 11,1 Millionen Euro bewilligt. Etwa 3,9 Millionen Euro konnten bereits ausgezahlt werden, da 42 Auszahlungsanträge eingereicht wurden. Zur Auszahlung sind zusätzlich zum Antrag Originalrechnungen, die noch nicht bezahlt sein müssen, und eine Aufstellung der abzurechnenden Schadenspositionen einzureichen.

2.    Bis wann ist mit einem Abschluss aller Anträge zu rechnen?

Gemäß den Vorgaben der Staatsregierung (Richtlinie „Hochwasserschäden 2013“) können Anträge von Unternehmen, Privatpersonen und Vereinen bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Aufgrund der zuvor genannten Maßgabe aus der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 hängt der Abschluss der Antragsbearbeitung zunächst vom Antragseingang ab. Alle eingehenden Anträge werden unverzüglich bearbeitet.

3.    Des Weiteren wurden zu hohe bürokratische Hürden bei der Antragsstellung bemängelt. Gibt es da seitens der SAB Hilfestellungen für die Betroffenen und wenn ja, an wenn kann man sich da konkret wenden?

Die SAB bietet für die Antragsteller folgende Hilfestellungen an

§  Über die SAB-Hochwasserhotline 0351 4910-4966 können Fragen gestellt, Antragsunterlagen angefordert und persönliche Beratungstermine vereinbart werden.
§  Vor-Ort-Beratungstage der SAB können bei Bedarf über die Stadt Döbeln angefragt werden. Die Koordinierung übernimmt die Stadt.
§  Formulare und umfangreiche Informationen zur Hochwasserbeantragung sind auf der SAB-Homepage www.sab.sachsen.de eingestellt.

4.    Ist es korrekt, dass nur Wiederaufbaumaßnahmen gefördert werden und keine individuellen Hochwasserschutzmaßnahmen, welche beim Wiederaufbau mit durchgeführt werden könnten? Falls ja, warum wird das nicht mit gefördert?

Die Richtlinie „Hochwasserschäden 2013“ fördert die Beseitigung der hochwasserbedingten Schäden sowie den nachhaltigen Wiederaufbau. Zur Nachhaltigkeit der Schadensbeseitigung wurde Folgendes vereinbart:
§  Ausgaben zur Vermeidung kommender Hochwasser- /Unwetterschäden werden mit gefördert, sofern sich die Maßnahmen im Rahmen der Schadensbeseitigung halten, d. h., dass die wiederhergestellten baulichen Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen nicht im Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang von den zerstörten oder beschädigten Anlagen oder Einrichtungen abweichen. Präventive Maßnahmen sind nicht förderfähig. (FAQ auf der SAB-Homepage www.sab.sachsen.de)


Mit freundlichen Grüßen

Beate Bartsch
Pressestelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – 

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