Warum ich gegen ein Alkoholverbot in
den Klostergärten gestimmt habe
7.6.2015. Auf der Stadtratssitzung im Mai habe ich neben dem
SPD-Stadtrat Sylivo Kolb als Einziger gegen das Alkoholverbot auf öffentlichen
Flächen Döbelns, speziell in dem Gelände der Klostergärten, welches offiziell
„Freizeitpark Muldenwiesen“ heißt, gestimmt.
Warum? Zum einen halte ich es für vermessen, den Bürgerinnen
und Bürgern vorzuschreiben, was sie bei einer Grillparty (auch wenn sie in
einem öffentlichen Park stattfindet) zu trinken haben und was nicht. Es wurden
in besagtem Park mehrere Grill- und Feuerplätze angelegt – es ist also ganz
klar, dass dort auch gefeiert werden kann und darf.
Das Alkoholverbot soll helfen, den Vandalismus zu bekämpfen.
Doch werden damit nicht alle Bürger, die nur spontan ihr Feierabendbierchen auf
einer Parkbank genießen wollen unter Generalverdacht gestellt?
Das Alkoholverbot soll ja nur in der Zeit von 17.00-24.00
Uhr gelten. Doch wüten die Vandalen nicht eher nach Einbruch der Dunkelheit,
d.h. im Sommer nach 22.00 Uhr?
Und nach 0.00 Uhr kann offensichtlich wieder gesoffen
werden, bis der Arzt kommt?
Ich bin sehr für Regelungen, mit denen man den Vandalismus
eindämmen kann, doch dieser Stadtratsbeschluß ist dazu nicht geeignet. Viel
eher müssten in warmen Nächten an Freitagen und Samstagen die Fußstreifen der
Ordnungskräfte verstärkt werden. Und auch über 0.00 Uhr hinaus wenn es nötig
sein sollte.
Die beschlossene Polizeiverordnung (§ 2 Verbotenes
Verhalten) verbietet nicht nur den Konsum, sondern auch das Mitführen
alkoholischer Getränke, wenn sie im Park getrunken werden sollen. Wie aber die
Ordnungskräfte exakt nachweisen wollen, ob ein noch verschlossenes Getränk
kurze Zeit später im Park getrunken wird oder nicht, ist völlig unklar.
Der §2 ist ein „Gummiparagraph“, den man so oder so auslegen
kann. Es liegt dann im Ermessensspielraum der Ordnungskräfte, ob man abkassiert
wird oder nicht.
Ein Alkoholverbot im Freizeitpark Muldenwiesen löst ohnehin
das Problem exzessiven Alkoholkonsums und des damit möglicherweise
einhergehenden Vandalismus nicht, sondern verlagert dieses nur. Betroffene
Personengruppen suchen sich dann einen anderen öffentlichen Platz für ihre
Feiern.
Alles in allem finde ich die Polizeiverordnung recht
fragwürdig und es gibt ohnehin schon genug der Regelungen, Vorschriften,
Verbote, Gesetze, Zusatzklauseln usw. in unserem Land, die uns unser tägliches
Leben erschweren oder zumindest nerven.
Kay Hanisch
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