Donnerstag, 11. Juni 2015



Warum ich gegen ein Alkoholverbot in den Klostergärten gestimmt habe

7.6.2015.  Auf der Stadtratssitzung im Mai habe ich neben dem SPD-Stadtrat Sylivo Kolb als Einziger gegen das Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen Döbelns, speziell in dem Gelände der Klostergärten, welches offiziell „Freizeitpark Muldenwiesen“ heißt, gestimmt.
Warum? Zum einen halte ich es für vermessen, den Bürgerinnen und Bürgern vorzuschreiben, was sie bei einer Grillparty (auch wenn sie in einem öffentlichen Park stattfindet) zu trinken haben und was nicht. Es wurden in besagtem Park mehrere Grill- und Feuerplätze angelegt – es ist also ganz klar, dass dort auch gefeiert werden kann und darf.
Das Alkoholverbot soll helfen, den Vandalismus zu bekämpfen. Doch werden damit nicht alle Bürger, die nur spontan ihr Feierabendbierchen auf einer Parkbank genießen wollen unter Generalverdacht gestellt?
Das Alkoholverbot soll ja nur in der Zeit von 17.00-24.00 Uhr gelten. Doch wüten die Vandalen nicht eher nach Einbruch der Dunkelheit, d.h. im Sommer nach 22.00 Uhr?
Und nach 0.00 Uhr kann offensichtlich wieder gesoffen werden, bis der Arzt kommt?
Ich bin sehr für Regelungen, mit denen man den Vandalismus eindämmen kann, doch dieser Stadtratsbeschluß ist dazu nicht geeignet. Viel eher müssten in warmen Nächten an Freitagen und Samstagen die Fußstreifen der Ordnungskräfte verstärkt werden. Und auch über 0.00 Uhr hinaus wenn es nötig sein sollte.
Die beschlossene Polizeiverordnung (§ 2 Verbotenes Verhalten) verbietet nicht nur den Konsum, sondern auch das Mitführen alkoholischer Getränke, wenn sie im Park getrunken werden sollen. Wie aber die Ordnungskräfte exakt nachweisen wollen, ob ein noch verschlossenes Getränk kurze Zeit später im Park getrunken wird oder nicht, ist völlig unklar.
Der §2 ist ein „Gummiparagraph“, den man so oder so auslegen kann. Es liegt dann im Ermessensspielraum der Ordnungskräfte, ob man abkassiert wird oder nicht.
Ein Alkoholverbot im Freizeitpark Muldenwiesen löst ohnehin das Problem exzessiven Alkoholkonsums und des damit möglicherweise einhergehenden Vandalismus nicht, sondern verlagert dieses nur. Betroffene Personengruppen suchen sich dann einen anderen öffentlichen Platz für ihre Feiern.

Alles in allem finde ich die Polizeiverordnung recht fragwürdig und es gibt ohnehin schon genug der Regelungen, Vorschriften, Verbote, Gesetze, Zusatzklauseln usw. in unserem Land, die uns unser tägliches Leben erschweren oder zumindest nerven.

Kay Hanisch